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Baurecht, öffentlich und privat

Der Beratungsbedarf wird auch im Baurecht immer komplexer. Niedrige Preise erhöhen das Konfliktpotential. Neben technischer Kompetenz sind zunehmend spezielles Know-how und Geschick der Rechtsberater erforderlich, um Bauprojekte ertragreich abzuwickeln. Wir helfen, öffentlich-rechtliche Voraussetzungen für die Realisierung von Projekten zu schaffen, wobei sich unsere Tätigkeit auf die Klärung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen erstreckt.

ARNECKE SIEBOLD verfügt über eine hervorragende Expertise sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht und berät bei Projekten jeder Größenordnung.

Wir unterstützen Unternehmen bei einem professionellen Projektmanagement und bieten sowohl umfassende projektbegleitende Beratungsleistungen in allen Facetten als auch Beratung bei baurechtlichen Einzelproblemen. Wir erarbeiten Lösungen zur Sicherung ungestörter Planungsabläufe und Genehmigungsverfahren und stehen bei der Durchsetzung eigener Rechtspositionen im Rahmen komplexer Genehmigungsverfahren zur Seite.

Die zentralen Aufgabenfelder der Practice Group Baurecht sind Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung sowie die Beratung bei

ARNECKE SIEBOLD vertritt - aufbauend auf langjährige Erfahrungen - in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren ebenso wie in Schiedsverfahren sowohl Projektträger und Finanzierer, General- und Subunter- und -übernehmer als auch Bauträger, Baubetreuer, Architekten und einzelne Gesellschaften.



 
Arbeitsgruppe

Thomas Knöpfle

Ralf Sauer

Heiko Eckert

André Roth

RECHTSANWÄLTE
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