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Datenschutzrecht

Aufgrund der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ist am 23. Mai 2001 das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Damit hat sich die Bedeutung des Datenschutzrechtes für Unternehmen weiter erhöht. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt jetzt fast ausnahmslos für alle Unternehmen, die Daten automatisiert verarbeiten - von der Lohnverwaltung der eigenen Angestellten bis hin zum Adressenhandel mit Kundenanschriften.

Dies hat verschärfte Meldepflichten gegenüber den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden, gesteigerte Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, und zwar sowohl bei der Datenerhebung, Speicherung als auch bei der Übermittlung zur Folge.

Besonders sorgfältiger Vorbereitung bedarf auch die zunehmend an Bedeutung gewinnende Datenübermittlung ins Ausland.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von ARNECKE SIEBOLD umfassen:



 
Arbeitsgruppe

Lutz Leda

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