
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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Anwaltliche Beratung und Vertretung basiert auf Vertrauen und ist sehr individuell, und so gestaltet sich auch unsere Honorierung. Unter Beachtung gegebenenfalls einschlägiger gesetzlicher Vorgaben - dies gilt besonders für die notarielle Tätigkeit - vereinbaren wir unser Honorar ganz individuell und orientieren uns dabei am Wert unserer Leistung für den Mandanten; denn letztendlich zählt aus Sicht des Mandanten das, was er durch uns und mit uns erreicht hat, und nicht primär das, was wir getan haben.