
Federal Administrative Court upholds flight ban at Frankfurt Airport
On April 4 2012 the Federal Administrative Court in Leipzig announced its long-awaited decision on...
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ARNECKE SIEBOLD berät sowohl die Anbieter von Zahlungsverkehrsdienstleistungen (Acquirer und Netzbetreiber) einerseits, als auch die Abnehmer solcher Dienstleistungen, den Handel - gleich ob "klassischer" Anbieter oder Internet-Händler. Dies umfasst die Erstellung und Überprüfung von Verträgen zwischen den Beteiligten, einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, aber auch die Steuerung von Projekten bei der Einführung neuer Bezahlsysteme und deren Vertrieb.